Physiotherapeuten aus dem Ausland einstellen
Ausländische Physiotherapeuten einstellen
Sie möchten offene Stellen in Ihrer Praxis oder Reha‑Klinik besetzen und prüfen Physiotherapeuten aus dem Ausland? Wir führen den Prozess strukturiert – von Auswahl und Unterlagenlogik bis zur Integration. Sie behalten die Entscheidungshoheit, wir sorgen für planbare nächste Schritte.
- Planbarkeit: Meilensteine statt „Blackbox“ – mit klarer Status‑Logik
- Entlastung: wir koordinieren Anerkennung, Einreiseprozesse und Abstimmungen im Ablauf
- Qualität: Sprache und Unterlagen werden frühzeitig geprüft (mindestens B1, häufig B2)
Wir klären Bedarf, Startfenster und den passenden Weg – und sagen Ihnen, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.
Telefon (Mo–Fr 9–17 Uhr): +49 711 925 38 266
Mehr dazu: Erstgespräch anfragen
Für wen eignet sich die Vermittlung aus dem Ausland?
Dieser Weg ist besonders sinnvoll, wenn Sie wiederkehrenden Personalbedarf haben und planbar aufbauen möchten. Sie erweitern Ihren Bewerberpool und können Besetzungen strategisch vorbereiten.
Weniger passend ist dieser Weg, wenn Sie eine Stelle sehr kurzfristig besetzen müssen oder derzeit keine Kapazität für Einarbeitung und Integration haben. In solchen Fällen kann eine lokale Lösung besser passen.
Hinweis: Zeitfenster hängen immer vom Einzelfall ab (Unterlagen, Sprachniveau, Behördenabläufe).
Ablauf: In 5 Schritten zur Besetzung
Kandidatenauswahl & Sprachvorbereitung
Wir selektieren Physiotherapeuten, die motiviert sind, in Deutschland zu arbeiten. Diese Kandidaten starten bei unserer Partnersprachschule einen strukturierten Deutschkurs von A1 bis B2. So werden Sprachkenntnisse parallel zum weiteren Prozess aufgebaut.
Unterlagenvorbereitung & Arbeitgeberauswahl
Parallel zum Deutschkurs organisieren die Kandidaten ihre Unterlagen für das Berufsanerkennungsverfahren. Wir koordinieren den Unterlagen‑Check (Vollständigkeit, Übersetzungen, Beglaubigungen) und stellen geeignete Kandidaten bei passenden Arbeitgebern vor. Nach Gesprächen entscheiden Sie über die Einstellung.
Berufsanerkennung & beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Nach der Einstellung stoßen wir die Berufsanerkennung im Bundesland Ihres Unternehmenssitzes an. Parallel koordinieren wir über die zuständige Ausländerbehörde das beschleunigte Verfahren nach §81a – inklusive Vorabzustimmung zur Beschäftigung und Vorabentscheidung im Aufenthaltsprozess. Das ist Prozesskoordination, keine Rechtsberatung.
Visumantrag & Einreise
Auf Basis des §81a‑Verfahrens beantragen wir das Einreisevisum und bereiten die Einreise vor. Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall und von der Auslastung der beteiligten Stellen. Wir halten Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert.
Onboarding, Nachqualifizierung & Förderantrag
Nach der Einreise begleiten wir das Onboarding in Ihrer Einrichtung. Falls erforderlich, melden wir den Kandidaten zum Anpassungslehrgang an. Parallel unterstützen wir Sie bei der Beantragung möglicher Fördermittel – Förderpotenzial bis 35.000 € ist möglich, abhängig vom Einzelfall, ohne Rechtsanspruch. Der Antrag muss in der Regel vor Arbeitsbeginn gestellt werden.
Mehr dazu: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach §81a
Anerkennung & Behörden: Was ändert sich je nach Bundesland?
Zuständigkeiten und Abläufe können je nach Bundesland variieren. Für Arbeitgeber heißt das: Bearbeitungszeiten und Nachforderungen sind nicht überall identisch – Planung braucht deshalb einen sauberen Unterlagen‑Check und klare Meilensteine.
Typische Stolpersteine sind unvollständige Unterlagen, fehlende Übersetzungen oder unklare Ausbildungsinhalte. Wir strukturieren die Vorbereitung so, dass Nachforderungen möglichst vermieden werden.
Hinweis: Details zur Anerkennung stehen auf der Fachseite (eigene Prozesse/Checklisten).
Mehr dazu: Berufsanerkennung Physiotherapie im Detail
Kosten & Förderung: So kalkulieren Arbeitgeber
Die Kalkulation hängt vom Bedarf, dem Prozessstand und dem notwendigen Qualifizierungsaufwand ab. Im Erstgespräch ordnen wir ein, welche Kostenblöcke typischerweise relevant sind – und wie Sie realistisch planen können.
Förderpotenzial bis 35.000 € ist möglich – abhängig vom Einzelfall, kein Rechtsanspruch. Wichtig: Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden.
Hinweis: Wir unterstützen bei der Antragstellung und Prozesskoordination; die Entscheidung liegt bei der zuständigen Stelle.
Mehr dazu: Förderung im Detail
Häufige Einwände – kurz beantwortet
Sprache im Praxisalltag
Sprache ist zentral. Typisch ist mindestens B1, häufig B2 – abhängig vom Lernfortschritt und Prozessstand. Ein strukturiertes Onboarding reduziert Reibung in den ersten Wochen.
Bürokratie und Aufwand
Der Aufwand ist real, aber planbar. Mit sauberer Unterlagenlogik und klaren Meilensteinen behalten Sie den Überblick, ohne alles selbst steuern zu müssen.
Starttermin‑Risiko
Zeitfenster hängen vom Einzelfall ab. Wir setzen realistische Erwartungen und machen Abhängigkeiten transparent (Unterlagen, Anerkennung, Einreiseprozesse, Sprachniveau).
Mehr dazu: Onboarding‑Check & Integration
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss meine Einrichtung erfüllen?
Sie benötigen eine reguläre Beschäftigung und klare Rahmenbedingungen (Einsatzbereich, Stundenmodell, Startfenster). Entscheidend ist, dass Sie Einarbeitung und Integration in den ersten Wochen aktiv planen.
Wie lange dauert der Prozess typischerweise?
Das ist abhängig vom Einzelfall (Unterlagen, Sprachniveau, Anerkennung, Einreiseprozesse). Im Erstgespräch ordnen wir ein, welches Zeitfenster für Ihre Situation realistisch ist.
Welche Sprachkenntnisse bringen die Kandidaten mit?
Typisch ist mindestens B1, häufig B2 – abhängig vom Lernfortschritt. Für den Praxisalltag ist zusätzlich ein gutes Onboarding wichtig.
Wie läuft die Auswahl ab?
Sie erhalten passende Profile und führen Gespräche. Sie entscheiden final, wer ins Team passt.
Was bedeutet „Anerkennung“ konkret für Arbeitgeber?
Die zuständige Stelle prüft die Qualifikation. Je nach Ergebnis können Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein. Wir strukturieren die Vorbereitung und halten Sie über Status und nächste Schritte auf dem Laufenden.
Wann ist §81a sinnvoll?
Das hängt vom Fall ab. Wir prüfen im Prozess, ob das beschleunigte Verfahren für Ihre Situation sinnvoll ist.
Sind Förderungen möglich?
Ja, abhängig vom Einzelfall können Förderungen möglich sein. Förderpotenzial bis 35.000 € ist möglich – kein Rechtsanspruch; Antrag vor Arbeitsbeginn.
Wie kalkuliere ich Kosten realistisch?
Relevante Kostenblöcke hängen vom Prozessstand und Qualifizierungsbedarf ab. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einordnung für Ihre Situation.
Was ist für die Integration wichtig?
Ein klarer Plan für die ersten Wochen (Einarbeitung, Kommunikation, Erwartungen) sowie feste Abläufe im Team. Das reduziert Reibung und erhöht Stabilität.
Wie starten wir die Zusammenarbeit?
Mit einem Erstgespräch zur Bedarfsklärung. Danach stimmen wir die nächsten Schritte und Meilensteine ab.
Erstgespräch anfragen
Sie möchten mehr erfahren oder haben konkreten Bedarf? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir besprechen Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie wir Sie beim Einstellen ausländischer Physiotherapeuten unterstützen können.
Gemeinsam klären wir Bedarf, Startfenster und die nächsten Schritte – ohne Druck und mit realistischem Blick auf Abhängigkeiten.
- B2B‑Vermittlung für Praxen & Reha‑Kliniken
- Klare Meilensteine & regelmäßige Updates
- Typischerweise 4–10 Monate – abhängig von Einzelfall, Sprachniveau, Anerkennung/Behörden und Einreiseprozessen
- Förderpotenzial bis 35.000 € möglich – abhängig vom Einzelfall
DIH ProPhysio
Telefon: +49 711 925 38 266
E‑Mail: info@personalvermittlung-ausland.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr
Hinweis: Förderungen sind möglich, aber nicht zugesagt; die Entscheidung liegt bei der zuständigen Stelle.
