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Physiotherapeutin behandelt Patienten in einer Praxis

Anpassungslehrgang Physiotherapie: Arbeitgeber‑Leitfaden

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Anpassungslehrgang Physiotherapie – Arbeitgeber‑Leitfaden zu Ablauf, Dauer und Kosten

Sie haben einen Defizitbescheid erhalten und möchten verstehen, wie ein Anpassungslehrgang Physiotherapie abläuft? Dieser Leitfaden zeigt, was Arbeitgeber bei der Planung beachten, welche Dauer typischerweise als Richtwert gilt und welches Förderpotenzial im Einzelfall möglich sein kann – mit klaren nächsten Schritten zur vollen Anerkennung.

  • Nach Defizitbescheid: der Anpassungslehrgang ist eine Option, um Defizite auszugleichen
  • Weg zur vollen Anerkennung: nach Abschluss kann die vollständige Anerkennung erteilt werden
  • Planbare Arbeitsaufnahme: Tätigkeit unter fachlicher Anleitung kann je nach Vorgaben möglich sein

Mehr dazu: Erstgespräch anfragen

Was ist ein Anpassungslehrgang in der Physiotherapie?

Ein Anpassungslehrgang ist eine Qualifizierungsmaßnahme, die Unterschiede zwischen einer Ausbildung aus dem Ausland und der deutschen Ausbildung ausgleicht. Ziel ist es, die im Defizitbescheid genannten Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen und die volle berufliche Anerkennung zu erlangen.

Typische Bestandteile: Der Lehrgang kombiniert theoretische Module mit praktischen Anteilen in einer geeigneten Einrichtung. Die Inhalte richten sich nach dem individuellen Defizitbescheid. Die Maßnahme läuft unter fachlicher Anleitung und endet mit einer Beurteilung/Bestätigung gemäß den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Wichtig für Arbeitgeber: Der Anpassungslehrgang ist keine „Standard‑Schulung“, sondern wird aus dem Bescheid abgeleitet. Umfang und Organisation sind abhängig vom Einzelfall.

Wie entsteht der Anpassungslehrgang? (Defizitbescheid → Ausgleich)

1

Antrag auf Berufsanerkennung

Der Kandidat beantragt die Anerkennung bei der zuständigen Stelle (typisch im Bundesland Ihres Unternehmenssitzes). Die Stelle vergleicht Ausbildungsinhalte und Unterlagen.

2

Defizitbescheid

Wenn Inhalte nicht vollständig gleichwertig sind, wird ein Defizitbescheid erteilt. Er beschreibt die Defizite und die Ausgleichswege (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung).

3

Entscheidung & Organisation

Wird der Anpassungslehrgang gewählt, planen Arbeitgeber und Kandidat Organisation, Anleitung und Dokumentation – abgestimmt mit der zuständigen Stelle. Saubere Unterlagen reduzieren Nachforderungen und Verzögerungen.

Mehr dazu: Defizitbescheid Physiotherapie

Dauer & Organisation: So planen Sie realistisch

Die Dauer ist abhängig vom Umfang der Defizite. Als Orientierung werden häufig Zeitfenster im Bereich von mehreren Monaten genannt – die genaue Dauer ergibt sich aus dem Bescheid bzw. den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Berufsbegleitende Organisation: Eine Tätigkeit in Ihrer Einrichtung kann – je nach Rahmenbedingungen – parallel zur Maßnahme möglich sein. Dafür brauchen Sie Kapazität für fachliche Anleitung, Feedback und Dokumentation.

Praxis‑Checkliste für Arbeitgeber

  • Festen Ansprechpartner benennen (Mentor/Anleitung)
  • Einarbeitungsplan mit Lernzielen aus dem Defizitbescheid ableiten
  • Dienstplan so gestalten, dass Anleitung/Reflexion möglich sind
  • Dokumentation und Meilensteine frühzeitig strukturieren

Wir unterstützen bei der Organisation, der Abstimmung im Ablauf und der Strukturierung der nächsten Schritte.

Mehr dazu: Anerkennung Physiotherapie

Kosten & Förderung: Was ist möglich?

Kosten hängen vom Umfang der Maßnahme und der Organisation ab (z. B. Anleitung, ggf. externe Module, administrative Aufwände). Im Erstgespräch ordnen wir ein, welche Kostenblöcke typischerweise relevant sind.

Förderpotenzial bis zu 35.000 € kann möglich sein – abhängig vom Einzelfall, kein Rechtsanspruch. Wichtig: Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden.

  • Lohnkostenzuschuss: bis zu ca. 27.000 € (Richtwert; abhängig von Lohn/AG‑Kosten/Dauer)
  • Qualifizierungskosten: bis zu ca. 8.000 € (Richtwert)

Hinweis: Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, wird im Einzelfall durch die zuständige Stelle entschieden. AZAV kann in einzelnen Konstellationen relevant sein.

Mehr dazu: Förderung

Erstgespräch anfragen

Sie möchten sich auf einen Anpassungslehrgang vorbereiten oder haben bereits einen Defizitbescheid? Im Erstgespräch ordnen wir Unterlagenlage, Ablauf und Organisation ein – und prüfen das Förderpotenzial für Ihren Einzelfall.

Häufige Fragen

Ist ein Anpassungslehrgang immer nötig?

Nein. Ein Anpassungslehrgang wird typischerweise erst dann relevant, wenn ein Defizitbescheid vorliegt und dieser Weg gewählt wird.

Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang?

Die Dauer hängt vom Defizitbescheid und den Vorgaben der zuständigen Stelle ab. Wir geben Ihnen im Erstgespräch eine transparente Einordnung als Richtwert für Ihren Fall.

Kann die Fachkraft parallel in unserer Einrichtung arbeiten?

Das kann je nach Status und Vorgaben im Einzelfall möglich sein – häufig unter fachlicher Anleitung und mit Einschränkungen. Die genauen Rahmenbedingungen klären wir anhand der Ausgangslage.

Welche Kosten sind typisch?

Das hängt vom Umfang der Maßnahme und der Organisation ab. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einordnung für Ihre Situation.

Ist Förderung möglich?

Ja, Förderung kann möglich sein. Förderpotenzial bis zu 35.000 € ist möglich – abhängig vom Einzelfall, kein Rechtsanspruch; Antrag vor Arbeitsbeginn.

Welches Sprachniveau ist üblich?

Typisch ist mindestens B1, häufig B2 – abhängig vom Lernfortschritt und den Anforderungen im Verfahren.

Übernehmt ihr Rechtsberatung?

Nein. Wir koordinieren den Prozess, unterstützen bei Organisation und Unterlagenlogik und begleiten die nächsten Schritte. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Anpassungslehrgang planbar umsetzen – mit klaren nächsten Schritten

Wir ordnen den Defizitbescheid ein, planen Organisation/Anleitung und unterstützen bei der Förder‑Einordnung im Einzelfall.

  • Unterlagen & Anforderungen aus dem Bescheid strukturieren
  • Organisation in der Praxis realistisch planen
  • Förderpotenzial im Einzelfall prüfen

DIH ProPhysio

Telefon: +49 711 925 38 266

E‑Mail: info@personalvermittlung-ausland.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr

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