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Anerkennung Physiotherapie ausländischer Fachkräfte | Leitfaden für Arbeitgeber | DIH

Berufsanerkennung

Anerkennung Physiotherapie: Leitfaden für Arbeitgeber

Die Anerkennung Physiotherapie ist der zentrale Prozessschritt, wenn Sie ausländische Physiotherapeuten einstellen möchten. Ohne Berufsanerkennung darf die Fachkraft in Deutschland nicht arbeiten – egal wie qualifiziert sie ist.

Als Arbeitgeber müssen Sie den Prozess nicht selbst führen – aber Sie sollten verstehen, wie die Gleichwertigkeitsprüfung Physiotherapie abläuft und welche Schritte planbar sind. Wir steuern den gesamten Anerkennungsprozess für Sie.

✓ Für Praxen wichtig: Die Anerkennung dauert typischerweise 2-4 Monate und kann parallel zum Deutschkurs laufen. Wir sorgen dafür, dass Unterlagen komplett sind und Nachforderungen minimiert werden.

Warum die Berufsanerkennung für Arbeitgeber entscheidend ist

Rechtliche Voraussetzung

Ohne anerkannte Ausbildung darf die Fachkraft nicht als Physiotherapeut arbeiten – auch nicht während der Probezeit.

Voraussetzung für Visum

Die Ausländerbehörde prüft die Anerkennung (oder den laufenden Prozess) für die Erteilung des Visums nach §81a.

Qualitätssicherung

Der Anerkennungsprozess stellt sicher, dass die ausländische Ausbildung den deutschen Standards entspricht.

Ablauf der Anerkennung Physiotherapie: Die 5 Schritte

1

Antrag stellen

Bei zuständiger Stelle im Bundesland

2

Unterlagen prüfen

Behörde prüft Vollständigkeit & Qualität

3

Bescheid erhalten

Vollständig oder mit Defizit

4

Anpassungslehrgang

Falls Defizite festgestellt (6 Monate)

5

Vollständige Anerkennung

Berechtigung zur Berufsausübung

Zeitrahmen: Bei vollständigen Unterlagen dauert die Prüfung typischerweise 2-4 Monate. Bei Defizitbescheid kommen 6 Monate Anpassungslehrgang hinzu (kann aber bereits während der Einreise-Vorbereitung starten).

Erforderliche Unterlagen für die Berufsanerkennung

Für den Antrag auf Anerkennung ausländischer Physiotherapeuten werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ausbildungsnachweis: Diplom/Abschlusszeugnis der physiotherapeutischen Ausbildung (beglaubigte Übersetzung)
  • Identitätsnachweis: Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
  • Lebenslauf: Tabellarischer Lebenslauf mit vollständigem Ausbildungs- und Berufsweg
  • Ausbildungsinhalte: Curriculum oder Modulhandbuch der absolvierten Ausbildung
  • Notenübersicht: Transcript of Records oder Notenblatt (falls verfügbar)
  • Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse oder Bestätigungen über praktische Tätigkeiten (falls vorhanden)
  • Sprachnachweis: B2-Zertifikat Deutsch (je nach Bundesland erforderlich für Antrag oder erst für Bescheid)

Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland. Wir prüfen die Unterlagen vorab auf Vollständigkeit und Konsistenz, um Nachforderungen zu minimieren.

Unterschiede zwischen Bundesländern

Die Anerkennung Physiotherapie ist Ländersache – jedes Bundesland hat eine eigene zuständige Stelle. Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten können variieren:

Zuständige Stellen variieren

In manchen Bundesländern ist das Gesundheitsamt zuständig, in anderen die Bezirksregierung oder ein zentrales Landesamt.

Unterschiedliche Anforderungen

Manche Bundesländer verlangen B2-Deutsch bereits für die Antragstellung, andere erst für den finalen Bescheid.

Bearbeitungszeiten

Typischerweise 2-4 Monate, aber je nach Auslastung der Behörde kann es auch länger dauern.

Wir kennen die Unterschiede

Wir steuern den Prozess bundeslandspezifisch und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Was wir für Sie im Anerkennungsprozess übernehmen

Vorprüfung der Unterlagen

Wir prüfen alle Dokumente auf Vollständigkeit, Konsistenz und formale Korrektheit, bevor der Antrag eingereicht wird.

Antragstellung koordinieren

Wir bereiten den Antrag vor, koordinieren Übersetzungen und Beglaubigungen und kommunizieren mit der zuständigen Stelle.

Nachforderungs-Management

Falls die Behörde Nachforderungen stellt, koordinieren wir die Beschaffung und Einreichung der fehlenden Dokumente.

Status-Updates & Zeitplanung

Sie erhalten regelmäßige Updates zum Stand des Verfahrens und können intern entsprechend planen.

Häufige Fragen zur Anerkennung Physiotherapie

Wie lange dauert die Anerkennung?

Bei vollständigen Unterlagen dauert die Prüfung typischerweise 2-4 Monate. Bei Defizitbescheid kommen 6 Monate Anpassungslehrgang hinzu. Der Anpassungslehrgang kann jedoch bereits während der Einreise-Vorbereitung organisiert werden.

Was passiert bei einem Defizitbescheid?

Ein Defizitbescheid bedeutet nicht, dass die Fachkraft unqualifiziert ist. Es bedeutet lediglich, dass die Ausbildung in einigen Bereichen von der deutschen abweicht. Der Anpassungslehrgang (6 Monate, berufsbegleitend) gleicht diese Unterschiede aus und wird mit 8.000€ staatlich finanziert.

Kann die Fachkraft während der Anerkennung schon arbeiten?

Nein, ohne vollständige Anerkennung darf die Fachkraft nicht als Physiotherapeut arbeiten. Deshalb ist es wichtig, den Anerkennungsprozess parallel zum Deutschkurs zu führen, damit bei Einreise möglichst bereits die Anerkennung vorliegt.

Was kostet die Anerkennung?

Die Anerkennungsgebühren variieren je nach Bundesland, liegen aber typischerweise zwischen 100€ und 600€. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen (ca. 300-500€). Diese Kosten trägt in der Regel die Fachkraft oder der Arbeitgeber nach Vereinbarung.

Anerkennung planbar gestalten – wir steuern den Prozess für Sie

Wenn Sie ausländische Physiotherapeuten einstellen möchten, übernehmen wir die komplette Steuerung des Anerkennungsprozesses: Vorprüfung, Antragstellung, Nachforderungs-Management, Status-Updates. Sie erhalten klare Meilensteine und können intern planbar bleiben.

Kontaktformular

Oder rufen Sie uns direkt an: +49 711 925 38 266

Weiterführende Informationen

Anpassungslehrgang

6 Monate berufsbegleitend, 8.000€ vom Staat finanziert – so funktioniert es.

Zum Anpassungslehrgang →

Defizitbescheid

Was bedeutet ein Defizitbescheid und welche Schritte folgen als Nächstes?

Zum Defizitbescheid →

Visum & §81a

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Visum parallel zur Anerkennung organisieren.

Zu Visum & §81a →

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