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Physiotherapeutin behandelt Patient in einer Praxis

Förderung Physiotherapiepraxen: Arbeitgeber‑Orientierung & Beispielrechnung

DIH ProPhysio

Förderung Physiotherapeuten – Was ist für Arbeitgeber möglich?

Sie möchten Physiotherapeuten aus dem Ausland einstellen und fragen sich, welche Förderung möglich ist? Förderungen können im Einzelfall möglich sein – als Orientierung: Förderpotenzial bis zu 35.000 €. Diese Seite erklärt Bausteine, typische Schritte und worauf es in der Praxis ankommt.

Wichtige Hinweise zur Förderung

  • Förderung ist möglich und abhängig vom Einzelfallkein Rechtsanspruch
  • Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden
  • Angaben sind Richtwerte (abhängig von Arbeitszeit, Zeitraum, Kosten, Konstellation)
  • Wir unterstützen bei Prozesskoordination und Antrag‑Logik; die Entscheidung trifft die zuständige Stelle

Was Sie hier bekommen

  • Baustein‑Logik: woraus sich das Förderpotenzial bis 35.000 € zusammensetzt
  • Beispielrechnung: grob kalkulieren – als Orientierung, keine Zusage
  • Ablauf & Fristen: typische Schritte und wann der Antrag gestellt werden muss

Mehr dazu: Erstgespräch anfragen

Woraus setzt sich das Förderpotenzial bis zu 35.000 € zusammen?

Das Förderpotenzial ist die Summe aus zwei Bausteinen, die im Einzelfall bewilligt werden können. Wichtig: Das ist ein Potenzial, keine Zusage – die tatsächliche Bewilligung hängt von mehreren Faktoren ab.

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Baustein 1: Lohnkostenzuschuss

Ein Lohnkostenzuschuss kann möglich sein – als Richtwert bis zu ca. 27.000 € (abhängig von Gehalt, Arbeitgebergesamtkosten und Förderzeitraum).

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Baustein 2: Qualifizierungskosten

Kosten für Qualifizierung (z. B. Anpassungslehrgang/Organisation) können möglich sein – als Richtwert bis zu ca. 8.000 €.

Wovon das Förderpotenzial typischerweise abhängt

  • Arbeitszeitmodell (Vollzeit/Teilzeit) und Stundenumfang
  • Gehalt und Arbeitgebergesamtkosten
  • Dauer/Förderzeitraum
  • Standort, Unternehmensgröße, Tarifbindung (je nach Konstellation)
  • Individuelle Situation des Kandidaten

Mehr dazu: Anpassungslehrgang Physiotherapie

Beispielrechnung (zur Orientierung)

Die folgende Rechnung dient ausschließlich der Orientierung und ist kein Versprechen. Die tatsächlichen Werte sind abhängig vom Einzelfall und werden durch die zuständige Stelle festgelegt.

Beispielannahmen

  • Bruttogehalt: 3.000 € / Monat
  • Arbeitgeberanteil (z. B. Sozialabgaben/Umlagen): ca. 600–700 € / Monat (Richtwert)
  • Arbeitgebergesamtkosten: ca. 3.600–3.700 € / Monat (Richtwert)
  • Zur Vereinfachung aufgerundet: 3.700 € / Monat

Modellrechnung (Beispiel)

  • Lohnkostenzuschuss: bis zu ca. 27.000 € (Richtwert; abhängig vom Einzelfall)
  • Qualifizierungskosten: bis zu ca. 8.000 € (Richtwert; abhängig vom Einzelfall)
  • Summe: Förderpotenzial bis zu 35.000 € (Potenzial, keine Zusage)

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden.

So läuft die Beantragung praktisch ab (typisch)

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Ausgangslage klären

Wir klären Starttermin, Arbeitszeit, Gehaltsspanne und Kostenrahmen – und ordnen ein, welche Förderlogik im Einzelfall grundsätzlich relevant sein kann.

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Voraussetzungen & Unterlagen vorbereiten

Sie stellen typische Unterlagen bereit (z. B. Vertragsbasis, Stellenbeschreibung, Unternehmensdaten). Wir strukturieren die Einreichlogik und achten auf Vollständigkeit.

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Antragstellung vor Arbeitsbeginn

Der Antrag muss vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Nach Einreichung prüft die zuständige Stelle und trifft die Entscheidung (Dauer abhängig von Auslastung und Unterlagenlage).

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Umsetzung & Nachweise im Verlauf

Je nach Bewilligung sind Nachweise/Dokumentation erforderlich. Wir unterstützen bei Struktur und Abstimmung, damit Fristen und Nachweispflichten planbar bleiben.

Mehr dazu: Ausländische Physiotherapeuten einstellen

Häufige Fragen zur Förderung

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?

Nein. Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Arbeitsbeginn. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, damit Unterlagen und Einreichlogik rechtzeitig stehen.

Welche Kosten können typischerweise gefördert werden?

Je nach Konstellation können Lohnkosten (über einen Zeitraum) und Kosten für Qualifizierung/Organisation relevant sein. Die genaue Bewilligung wird im Einzelfall festgelegt.

Wie setzt sich das Förderpotenzial bis 35.000 € zusammen?

Als Orientierung: Lohnkostenzuschuss (bis zu ca. 27.000 €) + Qualifizierungskosten (bis zu ca. 8.000 €) = Förderpotenzial bis zu 35.000 €. Das ist ein Potenzial, keine Zusage.

Wie schnell liegt eine Entscheidung vor?

Das ist abhängig vom Einzelfall, der Auslastung und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Wir geben Ihnen eine realistische Einordnung auf Basis der aktuellen Ausgangslage.

Ist eine AZAV‑Zertifizierung erforderlich?

Das kann je nach Maßnahme und Vorgaben im Einzelfall relevant sein. Wir klären die Anforderungen im Rahmen der Prozesskoordination.

Übernehmt ihr Rechtsberatung?

Nein. Wir unterstützen bei Prozesskoordination, Unterlagenlogik und Antrag‑Ablauf. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Erstgespräch anfragen

Sie möchten das Förderpotenzial für Ihren Fall einordnen lassen? Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage, prüfen die Förder‑Logik im Einzelfall und geben Ihnen eine klare, realistische Orientierung – ohne unrealistische Versprechen.

Diese Informationen helfen im Erstgespräch

  • Geplanter Starttermin
  • Arbeitszeitmodell (Vollzeit/Teilzeit)
  • Gehaltsspanne oder Richtwert zu Arbeitgebergesamtkosten
  • Kostenrahmen Qualifizierung (falls bekannt)
  • Standort (Bundesland) und Einsatzort

Förderung realistisch einordnen – mit klaren nächsten Schritten

Wir klären Voraussetzungen, Unterlagen und die Einreichlogik – und geben Ihnen eine saubere Orientierung, was im Einzelfall möglich sein kann.

  • Baustein‑Logik verständlich erklärt
  • Beispielrechnung & realistische Erwartungen
  • Fristen & Ablauf sauber strukturiert

DIH ProPhysio

Telefon: +49 711 925 38 266

E‑Mail: info@personalvermittlung-ausland.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr

Hinweis: Förderung ist möglich, aber nicht zugesagt; Entscheidung durch die zuständige Stelle.

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