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Visum Physiotherapeuten | §81a beschleunigtes Fachkräfteverfahren | DIH

Einreise

Visum für Physiotherapeuten: §81a beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Visum für Physiotherapeuten aus Drittstaaten läuft über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG. Als Arbeitgeber können Sie die Einreise aktiv steuern und die Bearbeitungszeit von normalerweise 6+ Monaten auf 4-8 Wochen verkürzen.

Der Vorteil: Sie koordinieren den Prozess über die deutsche Ausländerbehörde, statt über die Botschaft im Ausland. So haben Sie direkten Kontakt, klare Ansprechpartner und einen planbaren Zeitrahmen für die Einreise Physiotherapeuten Deutschland.

⚡ Zeitvorteil: Mit §81a dauert das Visum typischerweise 4-8 Wochen (nach vollständigen Unterlagen). Ohne beschleunigtes Verfahren: 6-12 Monate. Sie sparen also bis zu 10 Monate Wartezeit.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a?

Arbeitgeber als Treiber

Sie als Arbeitgeber beauftragen die deutsche Ausländerbehörde, den Visum-Prozess zu beschleunigen. Sie zahlen eine Gebühr (ca. 411€) und erhalten dafür direkten Kontakt und schnellere Bearbeitung.

Beschleunigte Bearbeitung

Die Ausländerbehörde koordiniert alle Schritte (Bundesagentur für Arbeit, Botschaft im Ausland) und sorgt für schnellere Bearbeitung innerhalb gesetzlicher Fristen.

Planbare Einreise

Mit klarem Zeitplan können Sie Arbeitsstart, Onboarding und Wohnungssuche besser vorbereiten – statt monatelang auf unbestimmte Visum-Erteilung zu warten.

Ablauf: So funktioniert das Visum für Physiotherapeuten

1

Ausländerbehörde

Kontakt + Vollmacht + Gebühr (411€)

2

Unterlagen prüfen

Arbeitsvertrag, Anerkennung, Pass, Qualifikation

3

Bundesagentur

Zustimmung zur Beschäftigung (1-2 Wochen)

4

Botschaftstermin

Fachkraft erscheint zum Interview im Ausland

5

Visum-Erteilung

Einreise nach Deutschland möglich

Gesamtdauer: Bei vollständigen Unterlagen dauert der Prozess typischerweise 4-8 Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente oder nicht rechtzeitig gebuchte Botschaftstermine.

Voraussetzungen für das Visum Physiotherapeuten

Damit die Fachkraft ein Arbeitsvisum Physiotherapeut erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anerkennungsbescheid: Vollständige Anerkennung der Ausbildung ODER laufendes Anerkennungsverfahren mit positivem Zwischenbescheid
  • Arbeitsvertrag: Unterschriebener Arbeitsvertrag als Physiotherapeut mit mindestens 20 Stunden pro Woche
  • Qualifikationsnachweis: Abschlusszeugnis der physiotherapeutischen Ausbildung (beglaubigte Übersetzung)
  • Deutschkenntnisse: B1-Zertifikat (manche Bundesländer verlangen B2)
  • Lebensunterhalt: Gehalt muss ausreichen für Lebensunterhalt in Deutschland (meist kein Problem bei Vollzeitstelle)
  • Krankenversicherung: Nachweis über Krankenversicherung ab Einreise (meist über Arbeitgeber)

Wichtig: Die Anerkennung muss nicht vollständig abgeschlossen sein – ein laufendes Verfahren mit Defizitbescheid + geplantem Anpassungslehrgang reicht aus.

Zeitrahmen & Parallelisierung: So wird die Einreise planbar

Optimaler Zeitplan

Monat 1: Arbeitsvertrag unterschreiben
Monat 1-6: Deutschkurs B1/B2 (parallel beginnt Anerkennung)
Monat 3-4: Anerkennungsbescheid (ggf. mit Defizit)
Monat 6-7: §81a Visum-Verfahren (4-8 Wochen)
Monat 7: Einreise + Arbeitsstart

Ohne Parallelisierung

Monat 1-6: Deutschkurs
Monat 7-10: Anerkennung (wartet auf Deutsch-Zertifikat)
Monat 11: Arbeitsvertrag
Monat 12-18: Visum (reguläres Verfahren, 6-12 Monate)
Monat 18: Einreise

Zeitersparnis: Durch Parallelisierung (Deutschkurs + Anerkennung gleichzeitig) und §81a (beschleunigtes Visum) verkürzt sich der Gesamtprozess von 18 Monaten auf 7 Monate.

Was wir beim Visum-Verfahren für Sie übernehmen

Ausländerbehörde koordinieren

Wir nehmen Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde auf, bereiten die Vollmacht vor und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.

Unterlagen prüfen & vorbereiten

Wir stellen sicher, dass alle Dokumente vollständig, korrekt übersetzt und beglaubigt sind – damit keine Verzögerungen durch Nachforderungen entstehen.

Botschaftstermin organisieren

Wir koordinieren die Terminbuchung bei der Botschaft im Ausland und bereiten die Fachkraft auf das Interview vor.

Status-Updates & Nachverfolgung

Sie erhalten regelmäßige Updates zum Stand des Verfahrens und wissen jederzeit, wann mit der Einreise zu rechnen ist.

Häufige Fragen zum Visum für Physiotherapeuten

Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Die Ausländerbehörde berechnet ca. 411€ Gebühr für das beschleunigte Verfahren. Hinzu kommen ca. 75€ Visum-Gebühr bei der Botschaft. Gesamt: ca. 486€. Diese Kosten können zwischen Arbeitgeber und Fachkraft aufgeteilt werden.

Kann die Fachkraft ohne vollständige Anerkennung einreisen?

Ja, wenn ein Defizitbescheid vorliegt und ein Anpassungslehrgang geplant ist. Die Ausländerbehörde erteilt dann ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung mit gleichzeitigem Anpassungslehrgang. Nach erfolgreichem Abschluss wird die vollständige Anerkennung nachgereicht.

Was passiert, wenn das Visum abgelehnt wird?

Ablehnungen sind selten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Falls doch: Die Ausländerbehörde teilt die Gründe mit. Meist sind es formale Mängel (fehlende Dokumente, nicht ausreichendes Gehalt), die nachgebessert werden können. Wir begleiten auch eventuelle Widersprüche.

Braucht die Fachkraft schon eine Wohnung vor Einreise?

Nein, eine Wohnung ist nicht Voraussetzung für das Visum. Allerdings muss die Fachkraft nach Einreise innerhalb von 2 Wochen eine Meldeadresse haben (kann auch Übergangswohnung, Hotel oder Airbnb sein). Wir empfehlen, die Wohnungssuche parallel zum Visum zu starten.

Visum planbar organisieren – wir koordinieren §81a für Sie

Wenn Sie ausländische Physiotherapeuten einstellen möchten, übernehmen wir die komplette Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens: Ausländerbehörde, Unterlagen, Botschaftstermin, Status-Updates. So wird die Einreise in 4-8 Wochen planbar statt 6+ Monate zu warten.

Kontaktformular

Oder rufen Sie uns direkt an: +49 711 925 38 266

Weiterführende Informationen

Anerkennung Physiotherapie

Ohne Anerkennung kein Visum – so funktioniert der Anerkennungsprozess parallel.

Zur Anerkennung →

Anpassungslehrgang

Mit Defizitbescheid kann die Fachkraft trotzdem einreisen – mit geplantem Anpassungslehrgang.

Zum Anpassungslehrgang →

Onboarding Checkliste

Nach der Einreise: Was muss in den ersten Wochen organisiert werden?

Zur Onboarding-Checkliste →

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